Das Alltagsleben im alten republikanischen Rom-
Familie, Gesellschaft, Wirtschaft

Die Familie


Statue eines römischen Patriziers, der in den Händen Porträtbüsten seiner Vorfahren trägt (1. Jahrhundert n. Chr.; Museo Capitolino in Rom). Alle drei Köpfe zeigen das Bemühen um Wirklichkeitsnähe, das die römische Porträtkunst schon damals auszeichnete.

Die Familie (lat.)

In Rom bildete das in der Hand des Hausvaters (Pater familias) konzentrierte Eigentum an Produktionsmitteln die Grundlage seiner Macht innerhalb der Familie. Zugleich stellte die Familie eine Kulturgemeinschaft dar (gemeinsame Hausgötter). Alle Personen (Ehefrau, Kinder, Sklaven) sind der Gewalt des Hausvaters unterworfen.

Die Ehe

In Rom war die Ehe, in der die Frau vollkommen der Gewalt des Mannes unterworfen war, allgemein üblich (Manus Ehe). Daneben gab es aber schon in den Zwölftafelgesetzen, allerdings als Ausnahme, eine "gewaltfreie" Ehe, die sich immer mehr durchsetzte. In der gewaltfreien Ehe herrschte Gütertrennung, während in der Manus-Ehe die Frau rechtlich die Stellung einer Tochter einnahm, ihr Vermögen also dem Mann gehörte. Erster Zweck der Ehe war die Sicherung einer vollbürtigen NachKommenschaft, doch wurde die Ehe auch als umfassende Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau gewertet.
Voraussetzung für eine Ehe waren ein festgesetztes Mindestalter (Mädchen 12, Jungen 14), beiderseitiger Ehewillle, Zustimmung des Gewalthabers (der Eltern) und das "Ius Conubii" (Heiratsrecht) beider Partner.
Eheverbot bestand, wenn diese Voraussetzungen fehlten (z.B. bei Sklaven), außerdem für Geisteskranke und Blutsverwandte.
Die Eheschließung erfolgte i.a. durch einen Vertrag zwischen Bräutigam und dem Vater bzw. dem Gewalthaber der Braut.
Eine sakrale Eheschließung (confarreatio) war den Patriziern vorbehalten. Die Ehe wurde aufgelöst durch Tod, Verlust der Ehefähigkeit oder Scheidung.

Die Frau

In der republikan. Zeit hatte die Frau meistens eine relativ geachtete Stellung. Sie besaß als Hausherrin (Domina) eine verhältnismäßig grosse Selbstständigkeit, wenn sie sich auch rechtlich zeitlebens in der Abhängigkeit des Mannes, erst dem Vater, dann dem Ehemann, befand. Die Teilnahme am gesellschaftl. Leben war für die Frau eine Selbstverständlichkeit. Auch Bildungsmöglichkeiten waren für sie vorhanden, sie erhielt zumindest meist eine Elementarausbildung.

Adoption ("Annahme an Kindes Statt")

Im röm. Recht gab es neben der eigentlichen "adoptio", in der in einem Rechtsakt vor dem Stadtprätor Haussöhne und -töchter aus ihrer Familie, d.h. aus der Gewalt des Pater familias, entlassen und in eine andere aufgenommen wurden, die sog. "adrogatio", durch die vor der Volksversammlung Personen, die nicht einer fremden Gewalt unterworfen waren, zunächst nur Männer, in der Kaiserzeit auch Frauen und Freigelassene, an Kindes Statt angenommen wurden.
Die Gründe für eine Adoption konnten verschiedenartig sein, doch diente sie zunächst wohl hauptsächlich der Erhaltung eines Geschlechts bei Kinderlosigkeit, sehr oft aber und in zunehmendem Maße der Schaffung familiärer Bindungen zu polit. Zwecken.
In der röm. Kaiserzeit spielte die Adoption eine besondere Rolle bei der Kaisernachfolge. Sie war die einzige Art der Thronfolgerwahl.

Patron und Klient (cliens, "Abhängiger")

Ein nach Rom zuziehender Latiner erhielt nach seiner Aufnahme in Rom zunächst den Status eines Plebejers und musste sich einem Patrizier, seinem Patronen, unterordnen. Als Klient erhielt er von seinem Patron rechtlichen Schutz und unterstützte ihn politisch und wirtschaftlich.
Zahlreiche Klienten erhöhten das Ansehen eines reichen und vornehmen Römers. Auch alle freigelassenen Sklaven wurden unter das Patronat ihres ehemaligen Herrn gestellt.


Die römische Gesellschaftsordnung


Die Angehörigen der römischen Gesellschaft kann man unter verschiedenen Gesichtspunkten in unterschiedliche Gruppen einteilen.

Zunächst gibt es eine grundlegende Unterscheidung in zwei Gruppen: Die rechtlich Freien und die rechtlich Unfreien, d. h. römische Bürger auf der einen, Sklaven auf der anderen Seite.

Die Gruppe der rechtlich Freien, der Bürger, war wieder unterteilt: Zunächst in den Geburtsadel (nobiles, Patrizier) und Plebejer (Plebs, Nichtadlige). Dazu kamen die liberti (freigelassene Sklaven), die freilich in mancher Hinsicht benachteiligt waren, und peregrini (freie Bürger fremder Staaten oder Städte), die ebenfalls nicht alle römische Bürgerrechte besaßen.

Wichtiger als die Gliederung in Patrizier und Plebejer war schliesslich aber die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Vermögensklasse: Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal für die Zugehörigkeit zum Adel und zu den fünf unteren "Klassen" (classes; hiervon kommt auch unser Begriff "Gesellschaftsklasse") war das Vermögen. Nach diesem wurden zur Zeit der Republik alle 5 Jahre von einem censor (censere: schätzen), die Zugehörigkeit jedes einzelnen Bürgers zu den "classes" festgelegt und seine politischen Rechte bemessen.

Zum Adel im weiteren Sinn gehörten Senatoren (senatores) und "Ritter" (equites).

Der römische Bürger

Zur Zeit des 1. Jh. n. Chr. sind alle Bewohner Italiens, sofern frei, römische Bürger. Das beinhaltet, dass sie keine Steuern zahlten, denn Steuern wurden als Tribut aufgefasst, den nur unterworfene Staaten und Völker den Römern zu zahlen hatten.Liess sich ein römischer Bürger, ein Kaufmann etwa, in einer Stadt des Reiches ausserhalb Italiens nieder, so blieb er wie auch seine Nachkommen römischer Bürger. Meist schloss er sich in der Fremde mit anderen Römern zu "Konventen" zusammen.Es gab auch Städte mit römischem Recht ausserhalb Italiens, z. B. in Gallien, die zur Ansiedlung entlassener Soldaten gegründet worden waren.

Nicht nur steuerlich, auch juristisch geniessst der römische Bürger Vorteile gegenüber dem nichtrömischen Reichsbewohner (peregrinus). So kann er nicht von einem Provinzstatthalter, sondern nur von dem kaiserlichen Gericht in Rom zum Tode verurteilt werden. Die Reise des Apostels Paulus von Caesarea nach Rom hat aus diesem Grunde stattgefunden.

Minderbemittelte Bürger in Rom erhielten regelmässig Getreide für ihren Unterhalt; unter Augustus gab es ca. 320'000 Personen, die auf diese monatliche Ration angewiesen waren.

Für die Kinder bedürftiger freier Bürger gab es in der Kaiserzeit Unterstützungsfonds (alimentatio), die vor allem wegen des Bevölkerungsrückgangs in Italien eingerichtet wurden.

Die Senatoren

Oberste Gesellschaftsschicht der Republik wie der Kaiserzeit war der Senat, dessen Bedeutung jedoch seit Augustus stark eingeschränkt war.

Zum Senat gehörte z. Zt. der Republik jeder, der vorher ein Staatsamt (magistratus) bekleidet hatte; am angesehensten waren die Senatoren, die das höchste Staatsamt, das Konsulat, innegehabt hatten. Sie stammten meistens aus den stadtrömischen Adelsfamilien (Nobilität): kam der Betreffende aus einer einfacheren, z. B. einer Ritterfamilie, dann bezeichnete man ihn als homo novus.

Der Ritterstand

Der eques gehört dem Ritterstand (ordo equester) an, das bedeutet, dass er gesellschaftlich höher steht als ein einfacher römischer Bürger, aber niedriger als ein Senator.

In der frühen Kaiserzeit - also der Zeit unserer Pomponii - beinhaltete die Zugehörigkeit zum Ritterstand nichts weiter, als dass der Betreffende ein Vermögen von mindestens 400'000 Sesterzen besass, und das war ein ganz ansehnliches Vermögen. Die Zugehörigkeit zu dieser Art "Geldadel" war, anders als beim Geburtsadel, nicht erblich; der Sohn eines Ritters musste seinerseits wieder das entsprechende Vermögen nachweisen, um in den Ritterstand aufgenommen zu werden.

Die Sklaven

Sklaven waren Menschen ohne Rechte, juristisch galten sie als "Sache". Sie wurden wie Waren gehandelt und hatten für ihre Besitzer zu arbeiten. Die antike Gesellschaft ist ohne Sklaven nicht denkbar. Ob als Rudersklave auf einer Galeere, als Sklave im staatlichen Bergwerk, als Ackersklave, Handwerkersklave, Lehrer, Arzt, Sekretär, Bibliothekar, ja (als servus publicus) sogar als Polizist - überall waren Sklaven beschäftigt. Reiche Leute hatten teils Hunderte von Sklaven, und natürlich waren die Sklaven je nach "Qualität" und Ausbildung unterschiedlich teuer.

Hauptsklavenmarkt der antiken Welt war die Insel Delos. In Rom wurden Sklaven vor allem vor dem Tempel des Castor und Pollux gehandelt.

Dass die Sklaven rechtlich unfrei waren, bedeutete nicht, dass sie sich nicht auch frei hätten bewegen können. Viele wurden Vertraute ihres Herrn, viele wurden nach einer gewissen Zeit freigelassen (liberti). Genauso kam es aber vor, dass Sklaven fortzulaufen oder gar ihren Herrn umzubringen versuchten. So waren ihr Schicksal und ihr Leben weitgehend auch vom Charakter ihres Herrn oder auch ihrem Arbeitsbereich abhängig.


Rekonstruktion eines Wohnhauses in Herculaneum (etwa 50 n. Chr.). Im Zentrum der Hausanlage befand sich ein Garten (1) mit einem Wasserbassin in der Mitte, der an drei Seiten von Gebäuden und an der vierten von einer Mauer umschlossen war. Durch den Eingang (2) betrat man einen Vorraum, von dem man ins Atrium, die Haupthalle mit Mosaikboden, gelangte (3); auf der gegenüberliegenden Seite schloß sich das Studierzimmer (Tablinum, 4) an. In dem Gebäudetrakt an der Längsseite des Gartens lagen die Schlafräume (5) und an der Südseite kleinere Vorräume und der große Eßsaal (Triclinium, 6). Dort fanden die römischen Gastmahle statt, bei denen die Teilnehmer es sich auf Speisesofas bequem machten und die Leckereien verzehrten.




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Felix Schmid
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